Am 09. Oktober 2024 verabschiedete der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Leitlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses.
In diesen Leitlinien werden die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO festgelegten Kriterien analysiert, die für die Verarbeitung Verantwortliche erfüllen müssen, um personenbezogene Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses rechtmäßig zu verarbeiten. Sie berücksichtigt auch das jüngste Urteil des EuGH in dieser Angelegenheit (C-621/22 vom 4. Oktober 2024).
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