Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Auf der Basis der Erstberatung und unseres bedarfsorientierten Angebotes schließen wir mit Ihnen einen Vertrag über die Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten. Dann besprechen wir mit  dem Verantwortlichen oder dem internen Datenschutzkoordinator weitere Schritte. Im Rahmen der Bestellung beraten wir Sie bei der Implementierung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO und schulen Ihre Mitarbeiter. Parallel dazu leiten wir Sie an, in Ihrer Struktur eine Dokumentation der datenschutzrelevanten Maßnahmen, gegebenfalls unter Verwendung einer Datenschutzmanagementsoftware – wie caralegal – zu erstellen. Auf diese haben Sie jederzeit und von jedem Ort Zugriff und werden den Anforderungen des Datenschutzes so systematisch und zunehmend gerecht. Selbstverständlich beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit Datenschutzvorfällen und bei Anfragen von Betroffenen.

Digitale Unterstützung für Ihr Datenschutzmanagementsystem (DSMS)

Um unseren Mandanten eine effiziente und benutzerfreundliche Arbeitsumgebung für den Aufbau und die Pflege eines DSMS bereitzustellen, arbeiten wir bevorzugt mit der Software caralegal. Diese bietet zahlreiche Vorteile:

Alles an einem Ort

Von der Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten bis hin zum Löschkonzept – alle datenschutzrelevanten Aufgaben lassen sich zentral, strukturiert und nachvollziehbar erfassen, priorisieren und bearbeiten.

Intuitive Bedienung

Die Nutzung ist so einfach wie die eines E-Mail-Programms – ganz ohne juristische Vorkenntnisse schnell verständlich und direkt einsatzbereit.

Effiziente Zusammenarbeit

Sie arbeiten gemeinsam mit uns – Ihrem Datenschutzbeauftragten – direkt auf einer Plattform. Dank moderner Aufgaben- und Kommentarfunktionen entfällt der E-Mail-Austausch.

Schneller Start

Bereits vorhandene Dokumentationen können automatisiert übernommen werden. So ist Ihr Datenschutzmanagement in kürzester Zeit startklar.